Kita/Hort Kündigung (Stadt Bitterfeld-Wolfen)
Leistungsbeschreibung
Die Kündigung des Betreuungsplatzes ist jeweils 4 Wochen zum Ende des Folgemonats durch schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigen gegenüber der Stadt Bitterfeld-Wolfen möglich.
Die Kündigung des Betreuungsplatzes ist jeweils 4 Wochen zum Ende des Folgemonats durch schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigen gegenüber der Stadt Bitterfeld-Wolfen möglich.