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Feuerwerk (privates Feuerwerk) beantragen (Stadt Bitterfeld-Wolfen)


Leistungsbeschreibung

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.

Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.

Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

- ausgefüllter Antrag
- Personalausweis/ Reisepass
- ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Es werden Gebühren i. H. v. 150,00 € erhoben.

Es gilt eine Antragsfrist von 14 Tagen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 14 Tage.

§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Widerspruch

Formular vorhanden: ja