Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Für das zeitlich befristete Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum, beispielsweise an Straßenlaternen oder anderen hierfür zugelassenen Standorten, ist grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich. Die Leistung umfasst insbesondere Plakatierungen im Zusammenhang mit:
- Veranstaltungen,
- kulturellen, sportlichen, gesellschaftlichen oder politischen Ereignissen,
- Vereinsaktivitäten,
- sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen.
Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:
- Anlass der Plakatierung,
- Zeitraum der Plakatierung,
- Anzahl der Plakate,
- vorgesehene Standorte oder Straßen,
- verantwortliche Person oder Organisation.
Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der beantragten Sondernutzung öffentliche Belange entgegenstehen. Dabei werden insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die ordnungsgemäße Nutzung des öffentlichen Straßenraums berücksichtigt. Die Sondernutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen zur Anbringung, Befestigung, Dauer der Plakatierung und fristgerechten Entfernung der Plakate, verbunden werden.
Für die Erteilung der Erlaubnis können Gebühren nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen erhoben werden.
Hinweis:
Diese Leistung betrifft ausschließlich die straßenrechtliche Erlaubnis für das zeitlich befristete Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum. Erforderliche Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 18 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt